Dr. med. I. Kilian
Karlsruher Weg 22
76185 Karlsruhe
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  • Hausarzt Dr. med. Ingrid Kilian, Karlsruhe. Die Fachärztin für Allgemeinmedizin informiert über Vorsorgemaßnahmen und den Praxisbetrieb.

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz


Allgemeines

Um die Jugendlichen beim Übergang in das Arbeits- und Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, muss jeder Jugendliche innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (§ 32 JArbSchG). Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind folgende Untersuchungen zu unterscheiden:

  • Erstuntersuchung
  • 1. Nachuntersuchung
  • weitere Nachuntersuchungen
  • außerordentliche Nachuntersuchung
  • Ergänzungsuntersuchung

Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Über die Durchführung der Erstuntersuchung (§ 32 Abs. 1 JArbSchG) muss der Jugendliche vor Aufnahme seiner Tätigkeit dem Arbeitgeber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese Erstuntersuchung kann bis zu 14 Monate vor Beginn der Beschäftigung vorgenommen werden.

Die 1. Nachuntersuchung (§ 33 Abs. 1 JArbSchG) wird nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres durchgeführt (außer das 18. Lebensjahr wurde mittlerweile vollendet). Diese 1. Nachuntersuchung darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach der ersten Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange er die Bescheinigung nicht vorgelegt hat. Die Nachuntersuchung hat den Zweck, die Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen festzustellen und daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Weitere Nachuntersuchungen (§ 34 JArbSch G) kann der Jugendliche nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der 1. Nachuntersuchung durchführen lassen. Diese weiteren Nachuntersuchungen sind freiwillig.

Wird im Rahmen der Erstuntersuchung oder einer Nachuntersuchung eine gesundheitliche Schwäche oder ein Schaden festgestellt, der weiter beobachtet werden muss, oder der Jugendliche ist hinter dem seinem Alter entsprechenden Entwicklungsstand zurückgeblieben, so muss der Arzt eine außerordentliche Nachuntersuchung (§ 35 JArbSchG) innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist anordnen. Einer solchen außerordentlichen Nachuntersuchung muss der Jugendliche Folge leisten.

Ergänzungsuntersuchungen (§ 38 JArbSchG) müssen dann veranlasst werden, wenn der Arzt den Gesundheits - und Entwicklungsstand des Jugendlichen ohne ergänzende Untersuchungen nicht beurteilen kann. Ergänzungsuntersuchungen müssen von einem Gebietsarzt (nicht Hausarzt) durchgeführt werden. Die Notwendigkeit einer Ergänzungsuntersuchung muss der veranlassende Arzt begründen. Sofern der im Besitz des Untersuchungsberechtigungsschein befindliche Arzt selbst in der Lage ist, eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen, so kann er diese vornehmen (sog. Selbstüberweisung). Ergänzungsuntersuchungen gehen nur in dem Umfang zu Lasten des Landes, soweit sie zur Abklärung des Gesundheitszustandes unbedingt erforderlich sind, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob der Jugendliche beruflich einsatzfähig ist. Demgegenüber umfasst die Ergänzungsuntersuchung nicht eine vollständige Abklärung des Krankheitsbildes und der sich daraus ergebenden therapeutischen Konsequenzen. Solche Leistungen sind dem kurativen Bereich zuzuordnen und über die Krankenkasse abzurechnen.

Inhalt der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Zur Vorbereitung der Erst- oder Nachuntersuchung erhält der Jugendliche einen Erhebungsbogen, der vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben dem Arzt vorgelegt werden soll.

Die Erst- und die Nachuntersuchungen erfolgen nach einem standardisierten Programm, welches sich aus den amtlichen Untersuchungsbögen ergibt. Sie umfassen folgende Leistungen:

  • eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung einschl. einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung
  • einfache qualitative Harnuntersuchung
  • Beratung des Jugendlichen
  • schriftliche gutachterliche Äußerung und die Mitteilung für die Personensorgeberechtigten sowie die Bescheinigung für den Arbeitgeber.

Kostenträger ist gemäß § 44 JArbSchG das jeweilige Bundesland. Der Arzt erhält von diesem die zutreffende Gebühr automatisch nach Einreichung des Untersuchungsberechtigungsscheins erstattet.

Wichtig: Die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen gelten nur für Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Danach ist die Pflicht zur Untersuchung hinfällig und die Untersuchungsgebühr würde dann vom Land nicht mehr erstattet werden.

Unsere Leistungen

  • IGEL

    IGEL

    IGEL ist die Abkürzung für INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ärztlichen Berufsverbände fassen darunter Leistungen zusammen, die nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgeführt sind .........

  • Labor

    Labor

    Blutabnahmen werden Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 08:30 Uhr durchgeführt. Bitte bleiben Sie an diesem Tag nüchtern und nehmen Ihre Morgenmedikation erst nach der Blutabnahme ein, sofern Ihnen keine andere Anweisung gegeben wird! ........

  • Ultraschall

    Ultraschall

    Sonographie oder umgangssprachlich Ultraschall genannt ist die Anwendung von Ultraschall als bildgebendes Verfahren zur Untersuchung von organischem Gewebe in der Medizin, etc. Ein Sonogramm ist ein Bild, das mit Hilfe der Sonographie erstellt wurde. ......

  • EKG

    EKG

    Das Elektrokardiogramm (abgekürzt EKG) ist die Registrierung der Summe der elektrischen Aktivitäten aller Herzmuskelfasern. Elektrokardiogramm heißt auf deutsch Herzspannungskurve. .......

  • Lungenfunktionsprüfung

    Lungenfunktionsprüfung

    Die Spirometrie ist ein Verfahren zur Lungen-Funktionsprüfung. Dabei werden Lungen- und Atemvolumina gemessen und graphisch im Spirogramm dargestellt. Zur Erfassung der Lungenvolumina wird ein Spirometer benötigt. ..........

  • Langzeit - Blutdruckmessung

    Langzeit - Blutdruckmessung

    Unter der Langzeit - Blutdruckmessung versteht man die wiederholte Messung des Blutdrucks über längere Zeit, meist über 24 Stunden. Diese Form der Blutdruckmessung gilt heute als Standard in Diagnostik und Therapie des arteriellen Bluthochdrucks. ......

  • Impfungen

    Impfungen

    Die Impfung ist eine vorbeugende Maßnahme gegen verschiedene Infektionskrankheiten und wird deshalb auch Schutzimpfung genannt. Man unterscheidet aktive und passive Impfung. .......

  • Gesundheits - Check ab 35

    Gesundheits - Check ab 35

    Was beinhaltet der Gesundheits-Check? Nach Vollendung des 35. Lebensjahres haben Männer und Frauen alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkrankungen. .....

  • Jugendgesundheitsuntersuchung

    Jugendgesundheitsuntersuchung

    Fitness, Ernährung, Rauchen, Drogen und Sexualität - diese Themen beschäftigen viele Jugendliche. Eine gute Möglichkeit, Fragen zu klären, bietet die so genannte Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) für alle 12 - bis 15 - jährige Jungen und Mädchen. ......

  • Untersuchung Jugendarbeitsschutzgesetz

    Untersuchung Jugendarbeitsschutzgesetz

    Inhalt der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen Zur Vorbereitung der Erst- oder Nachuntersuchung erhält der Jugendliche einen Erhebungsbogen, der vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben dem Arzt vorgelegt werden soll. .....

  • Reisemedizinische Beratung und Impfungen

    Reisemedizinische Beratung und Impfungen

    Sie möchten in Ihren wohlverdienten Urlaub fahren. Wir möchten, dass Sie auch gesund wieder nach Hause kommen. Als Ihr Partner in Fragen der Gesundheitsvorsorge bieten wir Ihnen eine umfassende reisemedizinische Beratung an, die immer auch die Überprüfung des aktuellen Impfstatus beinhaltet. ......

  • Tauchsportuntersuchung

    Tauchsportuntersuchung

    Beim Tauchsport werden erhöhte Anforderungen an die Gesundheit der Sportler gestellt. Sinnvollerweise verlangen heute weltweit Tauchschulen und Vermieter von Tauchgeräten auf Betreiben der agierenden Tauchsportverbände die Vorlage eines Nachweises über eine abgeschlossene Tauchausbildung, die die Tauglichkeitsuntersuchung für Sporttaucher beinhaltet. .....

Unser Team

  • Dr. med. I. Kilian

    Dr. med. I. Kilian

    ARZT

    • Fachärztin für Allgemeinmedizin
    • Weiterbildungsermächtigung für Assistenzärzte im Fach Allgemeinmedizin nach WBO 2020 für 30 Monate
    • Genehmigung zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen des Bauchraums und der Schilddrüse
    • Zulassung zur Schulung von Typ 2-Diabetikern ohne / mit Insulin
  • Tip Dr. Univ. Istanbul M. Arslan

    Tip Dr. Univ. Istanbul M. Arslan

    ARZT

    • Ärztin in Weiterbildung
  • Fr. Rieger

    Fr. Rieger

    MFA

    • Praxisorganisation
    • Terminvereinbarung
    • Patientenempfang
    • Schriftverkehr
    • Labor
    • Funktionsuntersuchungen
    • Schulung von Patienten mit Typ II-Diabetes
    • Vorratsmanagement
    • Impfungen
    • Schulung von Patienten mit Typ II-Diabetes
  • Fr. Kögler

    Fr. Kögler

    MFA

    • Terminvereinbarung
    • Patientenempfang
    • Dokumentation
    • Labor
    • Funktionsuntersuchungen
    • Impfungen
  • Fr. Wolf

    Fr. Wolf

    MFA

    • Terminvereinbarung
    • Patientenempfang
    • Dokumentation
    • Labor
    • Funktionsuntersuchungen
    • Impfungen
  • Fr. Jakob

    Fr. Jakob

    MFA

    • Terminvereinbarung
    • Patientenempfang
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    • Funktionsuntersuchungen
    • Impfungen

    Adresse

    Dr. med. I. Kilian
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    Praxisablauf

    Diese Information soll den Praxisablauf erläutern und verständlich machen. Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen danke ich für das Vertrauen und bitte um Ihre Mitarbeit sowie um Beachtung einiger Punkte und Hinweise.  ..........

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